Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden („Verantwortlicher“) und QLYX Media, Goethestr. 10, 15831 Blankenfelde-Mahlow („Auftragsverarbeiter“). Er wird mit Abschluss des Sendalo-Vertrags vereinbart und gilt für dessen Dauer. Stand: 19.10.2026.

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software Sendalo bereit und verarbeitet dabei personenbezogene Daten in dessen Auftrag. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags einschließlich der Löschfristen nach Nr. 10.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Speichern, Anzeigen, Veröffentlichen und Auswerten von Social-Media-Inhalten; Abruf und Beantwortung von Kommentaren und Nachrichten; Bereitstellung eines Kundenportals; Terminbuchung; Beantwortung von WhatsApp-Nachrichten und Anrufen (Zusatzmodul KI-Telefon); Kommentar-Automationen mit Direktnachrichten; Steuerung von Werbeanzeigen; KI-gestützte Erstellung von Texten, Antwortvorschlägen, Alt-Texten und Berichten.

3. Arten von Daten und betroffene Personen

Besondere Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO) sollen nicht verarbeitet werden. Der Verantwortliche wirkt darauf hin, dass solche Daten nicht in Sendalo eingegeben werden.

4. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und der Nutzung der Funktionen; Einzelweisungen erfolgen in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit.

5. Vertraulichkeit

Alle Personen mit Zugriff auf die Daten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Support-Zugriffe auf Daten des Verantwortlichen erfolgen nur nach dessen Freigabe in der Anwendung und werden protokolliert.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 14 Tage im Voraus in Textform. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; ist eine Einigung nicht möglich, kann er den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf gleichwertige Pflichten. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.

8. Unterstützung

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit ihm dies möglich ist. Wendet sich eine betroffene Person direkt an ihn, leitet er die Anfrage unverzüglich weiter.

9. Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen.

10. Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende kann der Verantwortliche seine Daten 30 Tage lang exportieren. Danach löscht der Auftragsverarbeiter sie, soweit keine Pflicht zur Speicherung besteht; Datensicherungen werden spätestens nach weiteren 30 Tagen überschrieben. Auf Anfrage bestätigt er die Löschung in Textform.

11. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt die zum Nachweis nötigen Informationen bereit, vorrangig durch aktuelle Dokumentation der Maßnahmen und Nachweise der Unterauftragsverarbeiter. Vor-Ort-Prüfungen sind nach angemessener Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten möglich; der Verantwortliche trägt die eigenen Kosten.

12. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag in Fragen des Datenschutzes vor.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter

DienstleisterLeistungOrt der Verarbeitung
STRATO AG, BerlinHosting von Anwendung und Datenbank, E-Mail-VersandDeutschland
Anthropic Ireland, Limited, Dublin (mit Anthropic PBC, San Francisco)KI-Funktionen (Texte, Antworten, Alt-Texte, Berichte, Chatbot, KI-Telefon)Irland/USA – EU-Standardvertragsklauseln (Module 2 und 3)
sipgate GmbH, DüsseldorfRufnummern, Anrufannahme, Sprache ↔ Text (sipgate AI Flow) für das KI-Telefon (Zusatzmodul)Deutschland/EU (nach Angaben von sipgate EU-gehostet)

Die Schnittstellen sozialer Netzwerke und der WhatsApp Business Platform (Meta, TikTok, Google, LinkedIn, Pinterest, X) sind keine Unterauftragsverarbeiter: Der Verantwortliche nutzt diese Dienste auf Grundlage eigener Verträge, Sendalo übermittelt die Inhalte in seinem Auftrag dorthin.