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DatenschutzerklärungImpressum

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden („Verantwortlicher“) und Daniel Schenk, handelnd unter QLYX Media, Goethestr. 10, 15831 Blankenfelde-Mahlow („Auftragsverarbeiter“). Er wird mit Abschluss des Sendalo-Vertrags (Hauptvertrag) elektronisch vereinbart (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und gilt für dessen Dauer. Stand: 19.10.2026.

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software Sendalo bereit und verarbeitet dabei personenbezogene Daten in dessen Auftrag. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags einschließlich der Löschfristen nach Nr. 10. Für Verarbeitungen, bei denen der Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher ist (z. B. Kundenkonto, Abrechnung), gilt dieser Vertrag nicht.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Speichern, Anzeigen, Veröffentlichen und Auswerten von Social-Media-Inhalten; Abruf und Beantwortung von Kommentaren, Bewertungen und Nachrichten; Website-Chat, WhatsApp, Instagram- und Facebook-Direktnachrichten und E-Mails aus verbundenen Postfächern einschließlich automatischer Antworten durch den KI-Assistenten; Annahme von Anrufen und Mitschrift (Zusatzmodul KI-Telefon); Kommentar-Automationen mit Direktnachrichten; Bereitstellung eines Kundenportals mit Dateien, Freigaben, Nachrichten, elektronischen Unterschriften und Glücksrad; Terminbuchung einschließlich Videotermine; Link-in-Bio-Seiten und Zählen von Linkklicks; Steuerung von Werbeanzeigen; KI-gestützte Erstellung von Texten, Antwortvorschlägen, Alt-Texten, Zusammenfassungen und Berichten; Versand von Benachrichtigungen und Buchungsbestätigungen.

3. Arten von Daten und betroffene Personen

Besondere Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO) sollen nicht verarbeitet werden. Der Verantwortliche wirkt darauf hin, dass solche Daten nicht in Sendalo eingegeben werden.

4. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf Übermittlungen in Drittländer, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet. Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und der Nutzung und Einstellung der Funktionen; Einzelweisungen erfolgen in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit.

5. Vertraulichkeit

Alle Personen mit Zugriff auf die Daten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Support-Zugriffe auf Daten des Verantwortlichen erfolgen nur nach dessen zeitlich begrenzter Freigabe in der Anwendung und werden protokolliert.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 14 Tage im Voraus in Textform. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; ist eine Einigung nicht möglich, kann er den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf gleichwertige Pflichten und haftet für deren Einhaltung nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.

8. Unterstützung

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (u. a. durch Export- und Löschfunktionen), bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm vorliegenden Informationen. Wendet sich eine betroffene Person direkt an ihn, leitet er die Anfrage unverzüglich weiter. Kann der Verantwortliche einzelne Daten (z. B. einen einzelnen Chatverlauf) nicht selbst in der Anwendung löschen, löscht der Auftragsverarbeiter sie auf Weisung.

9. Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen, und ergänzt sie, sobald weitere Informationen vorliegen.

10. Löschung und Rückgabe

Der Verantwortliche kann seine Daten jederzeit exportieren. Löscht er sein Konto, löscht der Auftragsverarbeiter die Daten sofort; endet der Hauptvertrag auf andere Weise, kann der Verantwortliche seine Daten noch 30 Tage lang exportieren, danach werden sie gelöscht. Dies gilt jeweils, soweit keine Pflicht zur Speicherung nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats besteht. Datensicherungen werden spätestens nach 30 Tagen überschrieben. Auf Anfrage bestätigt der Auftragsverarbeiter die Löschung in Textform.

11. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt alle zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen bereit, vorrangig durch aktuelle Dokumentation der Maßnahmen und Nachweise der Unterauftragsverarbeiter. Er ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer, der kein Wettbewerber des Auftragsverarbeiters ist. Vor-Ort-Prüfungen sind nach angemessener Ankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten möglich; jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

12. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich, insbesondere für die Information der Betroffenen (Art. 13, 14 DSGVO) und für erforderliche Einwilligungen. Er informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.

13. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag in Fragen des Datenschutzes vor.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter

DienstleisterLeistungOrt der Verarbeitung
STRATO AG, BerlinHosting von Anwendung, Datenbank, Datensicherungen und Videoserver, E-Mail-VersandDeutschland
Anthropic Ireland, Limited, Dublin (mit Anthropic PBC, San Francisco)KI-Funktionen (Texte, Antworten, Alt-Texte, Zusammenfassungen, Berichte, Chat-Assistent, KI-Telefon); keine Nutzung der Daten zum TrainingIrland/USA – EU-Standardvertragsklauseln (Module 2 und 3)
sipgate GmbH, DüsseldorfRufnummern, Anrufannahme, Sprache ↔ Text (sipgate AI Flow) für das KI-Telefon (Zusatzmodul)Deutschland/EU (nach Angaben von sipgate EU-gehostet)
Weitere Unterauftragsverarbeiter von sipgate für Spracherkennung und Sprachausgabe: die von sipgate eingesetzten Unterauftragsverarbeiter gemäß der jeweils aktuellen Liste der sipgate GmbH (Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen dem Anbieter und sipgate; auf Anfrage stellt der Anbieter sie zur Verfügung)

Die Schnittstellen sozialer Netzwerke und der WhatsApp Business Platform (Meta, TikTok, Google, LinkedIn, Pinterest, X) sowie der E-Mail-Anbieter verbundener Postfächer und der Telefonanbieter des Verantwortlichen sind keine Unterauftragsverarbeiter: Der Verantwortliche nutzt diese Dienste auf Grundlage eigener Verträge, Sendalo übermittelt die Inhalte in seinem Auftrag dorthin. Hinterlegt der Verantwortliche einen eigenen Claude-API-Schlüssel, nutzt er Anthropic auf Grundlage seines eigenen Vertrags.